Der Weltkrieg am 28. Dezember 1917

DEUTSCHER HEERESBERICHT - ÖSTERREICHISCHER HEERESBERICHT

 

 Der deutsche Heeresbericht:

Zunehmende Feuertätigkeit bei Asiago

Großes Hauptquartier, 28. Dezember.
Westlicher Kriegsschauplatz:
An einzelnen Stellen der Front lebte am Tage die Gefechtstätigkeit wieder auf.
Auf dem östlichen Maasufer war sie auch während der Nacht lebhaft. Östlich von Lunéville brachten Erkundungsabteilungen eine Anzahl Gefangener aus den französischen Gräben ein.
Östlicher Kriegsschauplatz: 
Nichts Neues.
Mazedonische Front:
Zwischen Ochrida- und Prespasee, im Cerna-Bogen und auf dem östlichen Wardarufer
zeitweilig erhöhte Artillerietätigkeit.
Italienische Front:
Tagsüber war das Feuer auf der Hochfläche von Asiago und am Tomba-Rücken gesteigert.

Der Erste Generalquartiermeister
    Ludendorff.
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18500 Tonnen in der Irischen See versenkt

Berlin, 28. Dezember. (Amtlich.) 
In geschickt und schneidig durchgeführten Angriffen gelang es einem unserer U-Boote, in der Irischen See innerhalb von fünf Tagen 18500 Brutto-Registertonnen Schiffsraumes zu vernichten. Der Chef des Admiralstabes der Marine.
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Die vorläufige Einigung mit Rußland 

Ausscheidung von Polen, Litauen, Kurland, Teilen Estlands und Livlands aus dem russischen Reiche

Brest-Litowsk, 28. Dezember. 
Im Laufe der heute vormittag abgehaltenen Besprechungen zwischen den Delegationen der Verbündeten und Rußlands wurde in einer ganzen Reihe wichtiger Punkte die Basis für eine Einigung geschaffen. In der wichtigen Frage der Behandlung der beiderseits besetzten Gebiete wurde von russischer Seite folgender Vorschlag gemacht: In voller Übereinstimmung mit der offenen Erklärung der beiden vertragschließenden Teile, daß ihnen kriegerische Pläne fernliegen, und daß sie einen Frieden ohne Annexionen schließen wollen, zieht Rußland seine Truppen aus den von ihnen okkupierten Teilen Österreich-Ungarns, der Türkei und Persiens zurück, und die Mächte des Vierbundes aus Polen, Litauen, Kurland und anderen Gebieten Rußlands. Entsprechend den Grundsätzen der russischen Regierung, die das Recht aller in Rußland lebenden Völker ohne Ausnahme auf Selbstbestimmung bis zur Absonderung verkündet hat, wird der Bevölkerung dieser Gebiete die Möglichkeit gegeben werden, binnen kürzester, genau bestimmter Frist vollkommen frei über die Frage ihrer Vereinigung mit dem einen oder anderen Reiche oder über die Bildung eines selbständigen Staates zu entscheiden. Hierbei ist die Anwesenheit irgendwelcher Truppen in den abstimmenden Gebieten nicht zulässig, außer von nationalen oder örtlichen Milizen. Bis zur Entscheidung dieser Fragen aber liegt die Verwaltung dieser Gebiete in den Händen von in demokratischer Weise gewählten Vertretern der örtlichen Bevölkerung selbst. Die Frist der Räumung nebst den näheren Umständen und dem Beginn und Verlauf der Demobilisation des Heeres wird durch eine besondere militärische Kommission bestimmt. Demgegenüber schlug Deutschland vor, den ersten beiden Artikeln des zu schaffenden Präliminarvertrages nachstehende Fassung zu geben:
Artikel 1. Rußland und Deutschland erklären die Beendigung des Kriegszustandes. Beide Nationen sind entschlossen, fortan in Frieden und Freundschaft zusammenzuleben. Deutschland würde (unter der Voraussetzung der zugestandenen vollen Gegenseitigkeit gegenüber seinen Bundesgenossen) bereit sein, sobald der Frieden mit Rußland geschlossen und die Demobilisierung der russischen Streitkräfte durchgeführt ist, die jetzigen Stellungen und das besetzte russische Gebiet zu räumen, soweit sich nicht aus Artikel 2 ein anderes ergibt.
Artikel 2. Nachdem die russische Regierung, entsprechend ihren Grundsätzen, für alle im Verbande des russischen Reiches lebenden Völker ohne Ausnahme ein bis zu ihrer völligen Abänderung gehendes Selbstbestimmungsrecht proklamiert hat, nimmt sie Kenntnis von den Beschlüssen, worin der Volkswille ausgedrückt ist, für Polen sowie für Litauen, Kurland, Teile von Estland und Livland die volle staatliche Selbständigkeit in Anspruch zu nehmen und aus dem russischen Reichsverbande auszuscheiden.
Die russische Regierung erkennt an, daß diese Kundgebungen unter den gegenwärtigen Verhältnissen als Ausdruck des Volkswillens anzusehen sind, und ist bereit, die hieraus sich ergebenden Folgerungen zu ziehen. - Da in denjenigen Gebieten, auf welche die vorstehenden Bestimmungen Anwendung finden, die Frage der Räumung nicht so liegt, daß diese gemäß den Bestimmungen des Artikels 1 vorgenommen werden kann, so werden Zeitpunkt und Modalitäten der nach russischer Auffassung nötigen Bekräftigung der schon vorliegenden Lostrennungserklärungen durch ein Volksvotum auf breiter Grundlage, bei der irgendein militärischer Druck in jeder Weise auszuschalten ist, der Beratung und Festsetzung durch eine besondere Kommission vorbehalten.
Eine im wesentlichen gleichlautende Formulierung wurde österreichisch-ungarischerseits vorgeschlagen.
Die russische Delegation nahm diese Erklärungen zur Kenntnis und stellte ihre Auffassung daraufhin wie folgt fest: "Wir stehen auf dem Standpunkt, daß als tatsächlicher Ausdruck des Volkswillens nur eine solche Willenserklärung betrachtet werden kann, die als Ergebnis einer bei gänzlicher Abwesenheit fremder Truppen in den betreffenden Gebieten vorgenommenen freien Abstimmung erscheint. Daher schlagen wir vor und bestehen darauf, daß eine klarere und genauere Formulierung dieses Punktes erfolgt. Wir sind jedoch damit einverstanden, daß zur Prüfung der technischen Bedingungen für die Verwirklichung eines derartigen Referendums, desgleichen zur Festsetzung einer bestimmten Räumungsfrist eine Spezialkommission eingesetzt wird."
Im allgemeinen kann nach dem Verlauf der bisherigen Verhandlungen mit Befriedigung festgestellt werden, daß die Ansichten der vertretenen Mächte über die Regelung der wichtigsten Fragen sich in vielen Punkten decken, in anderen sich derart genähert haben, daß die Hoffnung auf Erzielung eines Einvernehmens auch in diesen begründet ist.
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Der österreichisch-ungarische Heeresbericht:

Wien, 28. Dezember.
Amtlich wird verlautbart:
Italienischer Kriegsschauplatz:
Westlich des Monte Asolone und östlich des Monte Solarolo wurden feindliche Vorstöße abgewiesen.

  Der Chef des Generalstabes.

 

Drei englische Zerstörer verloren

London, 28. Dezember. (Reuter-Meldung.) 
Die Admiralität teilt mit: In der Nacht vom 22. auf den 23. Dezember sind vor der holländischen Küste bei nebligem Wetter drei britische Zerstörer auf Minen gelaufen oder torpediert worden. Dabei sind 13 Offiziere und 100 Mann umgekommen.
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Textquellen:
1) Amtliche Kriegs-Depeschen nach Berichten des Wolff´schen Telegr.-Bureaus  
Band 7
Nationaler Verlag, Berlin (1918)

 

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