Der
österreichisch-ungarische Heeresbericht:
Italienische Angriffe in den Fassaner Alpen abgewiesen
Wien, 25. September.
Amtlich wird verlautbart:
Östlicher Kriegsschauplatz:
Front gegen Rumänien:
Zwischen dem Szurduk- und dem Vulkan-Paß wurden rumänische
Vorstöße abgewiesen. An der siebenbürgischen Ostfront
herrschte lebhaftere Gefechtstätigkeit.
Heeresfront des Generals der Kavallerie Erzherzogs Carl:
Nördlich und östlich von Kirlibaba stehender Kampf. Im Ludowa-Gebiet
griffen die Russen abermals vergeblich an. Nordöstlich von Lipnica
Dolna stürmte der Feind gegen die Stellungen der türkischen
Truppen. Er wurde überall zurückgeworfen, in einem Abschnitt
durch Gegenangriff.
Heeresfront des Generalfeldmarschalls Prinzen Leopold von Bayern.
Die Russen versuchten gestern abend neuerlich, nördlich von Perepelniki
durchzuringen. Ihre Anstrengungen blieben ergebnislos, ihre Verluste sind
schwer.
Italienischer Kriegsschauplatz:
Die Feuertätigkeit des Feindes an der küstenländischen
Front war nachmittags in einzelnen Abschnitten lebhafter. Nachts überflog
ein Luftschiff unsere Linien und warf in der Gegend von Comen einige Bomben
ab, ohne Schaden anzurichten. An der Front der Fassaner Alpen griffen
zwei Alpinbataillone in der Dunkelheit den Abschnitt Gardinal-Cima Busa
Alta an, den die feindliche Artillerie untertags heftig bearbeitet hatte.
Die Italiener wurden nach erbittertem Nahkampf blutig abgewiesen. Auch
gegen die Forcella di Coldose versuchten zwei feindliche Gruppen, vorwärts
zu kommen. 52 Alpini, darunter 1 Offizier, fielen hier in Gefangenschaft.
Am Monte Cimone befinden sich verschüttete, noch lebende Italiener
in den Kavernen. 24 vermochten sich selbst zu befreien und ergaben sich,
die übrigen rufen um Hilfe, die ihnen aber wegen des Feuers ihrer
Artillerie bisher nicht gewährt werden konnte und von der Annahme
eines dem Feinde aus Gründen der Menschlichkeit angebotenen örtlichen
Waffenstillstandes abhängt.
Südöstlicher Kriegsschauplatz:
Bei den k. u. k. Truppen nichts Neues.
Der Stellvertreter
des Chefs des Generalstabes v. Hoefer, Feldmarschalleutnant.
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