Wilsons
Rede über den Völkerbund
Die
neuen fünf Punkte
US-Präsident
Woodrow Wilson
Berlin,
4. Oktober.
Präsident Wilson sagte in seiner Rede vom 27. vorigen Monats,
deren englischer Text eingetroffen ist, u. a. folgendes: Es ist
notwendig, daß alle, die an den Tisch der Friedensverhandlungen
kommen, bereit und willig sind, den Preis zu bezahlen, den einzigen
Preis, der uns den dauernden Frieden verschaffen kann, und daß sie
bereit und willig sind, in irgendeiner männlichen Weise das einzige
Instrument zu schaffen, durch das sichergestellt werden kann, daß
die Friedensabmachungen respektiert und ausgeführt werden. Dieses
unerläßliche Instrument ist ein Völkerbund, geschlossen unter
Bedingungen, die ihn wirksam machen. Und so viel ich sehe, muß die
Bildung dieses Völkerbundes und eine klare Bestimmung seiner
Gegenstände ein Teil und in gewissem Sinne der wesentlichste Teil
des Friedensvertrages selbst sein. Es ist notwendig, den Frieden zu
verbürgen, und der Friede kann nicht nachträglich verbürgt
werden. Aber diese allgemeinen Ausdrücke erschöpfen den ganzen
Gegenstand nicht. Einige Einzelheiten sind notwendig, um sie weniger
als These und mehr als praktisches Programm klingen zu lassen. Ich
spreche von diesen Einzelheiten mit um so größerem Vertrauen, weil
ich sie als die autoritative Auslegung der Regierung von ihrer
eigenen Pflicht in Sachen des Friedens bezeichnen kann.
1. Die unparteiische Gerechtigkeit darf keine Unterscheidung
zwischen denen einschließen, gegen die wir gerecht zu sein
wünschen und denen, gegen die wir nicht gerecht zu sein wünschen.
Es muß eine Gerechtigkeit sein, die keine Begünstigung kennt und
keine vermiedenen Maßgabe, sondern gleiche Rechte für die
verschiedenen in Betracht kommenden Völker.
2. Kein besonderes oder abgetrenntes Interesse irgendeiner einzelnen
Nation oder einer Gruppe von Nationen, das mit dem gemeinsamen
Interesse aller unverträglich ist, kann zur Grundlage irgendeines
Teiles des Abkommens gemacht werden.
3. Es kann in der allgemeinen gemeinsamen Familie des Völkerbundes
keine Verbände, Bündnisse oder besondere Abmachungen und
Verständigungen geben.
4. Es kann, und das geht mehr ins einzelne, keine besonderen
wirtschaftlichen Kombinationen innerhalb des Bundes geben, keine
Anwendung irgendeiner Form wirtschaftlichen Boykotts oder
Ausschlusses, abgesehen von der im Völkerbund selbst als
Strafmaßregel verhangten Ausschließung von den Weltmärkten, die
als Mittel der Disziplin und der Kontrolle dient.
5. Alle internationalen Abmachungen und Verträge jeder Art müssen
der ganzen übrigen Welt bekanntgegeben werden. Die Sonderbündnisse
und die wirtschaftlichen Rivalitäten und Feindschaften sind in der
modernen Welt eine ergiebige Quelle von Plänen und Leidenschaften
geworden, die zum Kriege führten. Es wäre ein unaufrichtiger und
unsichere Friede, der das nicht durch bestimmte Formeln
ausschlösse. 1) |