London,
10. Juli.
Nach einer Meldung des Reuterschen Bureaus betragen die deutschen
Truppen in Südwestafrika, die sich ergeben haben, 204 Offiziere,
3166 Mann mit 37 Feldgeschützen und 22 Maschinengewehren.
Reuters Sonderdienst meldet dazu aus Kapstadt:
Botha verlangte die Übergabe der Deutschen bis zum 9. Juli 5 Uhr
nachmittags, widrigenfalls der Angriff beginnen würde. Die Deutschen
sahen ein, daß sie keine Hoffnung auf Entkommen hatten, und nahmen
deshalb das Ultimatum an. Die gesamte deutsche Streitmacht, die nach der
Union gebracht wird, soll gefangengehalten werden, bis der Krieg beendet
ist, außer den Gefangenen, die in einem vorgeschriebenen Bezirk
auf Ehrenwort freigegeben werden.
Dieselbe Quelle meldet aus Pretoria:
General Botha berichtet, daß die Umzingelungsbewegung sehr schwer
durchzuführen war. Man mußte unausgesetzt Tag und Nacht marschieren
und lange Strecken ohne Wasser mit großer Geschwindigkeit durchmessen.
Eine berittene und eine unberittene Infanteriebrigade werden vorläufig
in Otavi bleiben. Gemäß den Übergabebedingungen werden
die Offiziere der aktiven Truppen ihre Waffen behalten. Sie können
gegen Ehrenwort ihren Wohnplatz unter gewissen Einschränkungen auswählen.
Die übrigen Gefangenen werden in Orten, die die Union ihnen anweist,
interniert. Die Reservisten aller Ränge werden ihre Waffen abliefern,
ein Paroleformular ausfüllen und nachher wieder nach ihren Wohnorten
zurückkehren können, um ihren gewohnten Berufen nachzugehen.
Die Offiziere dürfen ihre Pferde behalten. Die Polizeitruppen werden
wie aktives Militär behandelt. Die bürgerlichen Behörden
können nach ihren Wohnorten zurückkehren, nachdem sie eine Paroleerklärung
unterzeichnet haben, aber ohne ihr Amt ausüben und Gehaltsansprüche
an die Union stellen zu können. Alles Kriegsmaterial wird an die
Union abgeliefert. In dem Paroleformular verpflichtet sich der Unterzeichnende,
die Feindseligkeiten während des gegenwärtigen Krieges nicht
wieder aufzunehmen.
Anmerkung des W. T. B.:
Diese Reuter-Meldungen beweisen, daß die Übergabe unter sehr
ehrenvollen Bedingungen an die erdrückende englische Übermacht
erfolgt sein muß. 1)
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